| |
 | Q2/07 vs. Q2/06 ... * Vgl. zu 12/06 |  |
| Gesamterträge | 229 Mio EUR | -1% |
| ... davon Zinsergebnis | 101 Mio EUR | -8,2% |
| ... davon Provisionsüberschuss | 9 Mio EUR | -25% |
| ... davon Handelsergebnis | 8 Mio EUR | -80,5% |
| ... davon Beteiligungsergebnis | 111 Mio EUR | 65,7% |
| Aufwand | -70 Mio EUR | 25% |
| EBT | 159 Mio EUR | -8,6% |
| Überschuss | 126 Mio EUR | -8,6% |
| EPS | 0,36 EUR | -12% |
| Eigenkapital* | 2,90 Mrd EUR | 4,6% |
| Bilanzsumme* | 228,41 Mrd EUR | 2,5% |
| TierI (Kernkapital)* | 3,68 Mrd EUR | 16,7% |
| BIZ Kernkapitalquote* | 9,3% | -0,2%-pkt |
25-07-07 - Das Zinsumfeld machte der Bank auch in Q2 zu schaffen. Die Erträge aus 'Carry Trades' fielen von 19 auf -2 Mio EUR. Im Eigenhandel mussten zweistellige Verluste realisiert werden um Risikopositionen zu schließen.
Wie erwartet belasten die geringen Zinsspreads für Lang-, und Kurzläufer das Geschäft der DEPFA. Gleichzeitig steigen im Zuge des anhaltenden Konjunkturzyklus die Steuereinnahmen bei den Hauptkunden. Unsere vorsichtige EPS-Prognose von 1,08 EUR in 2007 behalten wir bei. Die Eigenkapitalverzinsung sollte zwischen 16 und 19% liegen.
23-07-07 Ad-hoc: Der Vorstand der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und der Board der DEPFA BANK plc (DEPFA) haben sich auf die Bedingungen für einen Zusammenschluss der beiden Unternehmen im Wege eines einvernehmlichen Erwerbs des gesamten
Grundkapitals von DEPFA auf der Grundlage eines sog. Scheme of Arrangement gemäß Section 201 des Irish Companies Act von
1963 geeinigt. Als Folge dieser Vereinbarungen wird DEPFA ein 100%-iges Tochterunternehmen von HRE werden.
Im Falle des Wirksamwerdens des Scheme of Arrangement erhalten die DEPFA-Aktionäre je Anteil 6,80 EUR in bar und 0,189 neue HRE-Aktien (nach Kapitalerhöhung). Das Scheme of Arrangement bedarf der Genehmigung durch den irischen High Court. Zu seiner Wirksamkeit bedarf das Scheme of Arrangement u.a. der Zustimmung der DEPFA-Aktionäre in einer vom irischen High Court einberufenen außerordentlichen HV, welche mit einfacher Mehrheit der persönlich erschienenen oder aufgrund Vollmacht vertretenen DEPFA-Aktionäre gefasst werden muss, die zugleich mindestens 75 % des vertretenen Grundkapitals halten. Notwendig ist ferner die Zustimmung der DEPFA-Aktionäre zu den für die Durchführung des Scheme of Arrangement erforderlichen Maßnahmen. Außerdem steht die Durchführung des Scheme of Arrangement unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Fusionskontroll- und Bankaufsichtsbehörden sowie weiteren transaktionsüblichen Bedingungen.

| |